Maria Michalk für Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID)

„Es gibt kein unwertes Leben. Deshalb sollte es in unserer Gesellschaft auch nicht das Recht geben, zu entscheiden, welches Leben sich entwickeln darf und welches nicht,“ so Michalk.

MdB Maria Michalk aus der Lausitz

MdB Maria Michalk aus der Lausitz

Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2010 hat erzwungen, in Deutschland eine Diskussion zur PID zu führen. Bei diesem für viele Menschen sehr bewegenden Thema haben sich unterschiedliche Meinungen herausgebildet.

Dass dies ein schwieriges und äußerst sensibles Thema ist, belegen nicht nur die bisherigen drei
fraktionsübergreifenden Entwürfe, sondern auch die Art der Argumentation.

Die einen sehen es aus der Sicht der Eltern, die sich verständlicherweise ein gesundes Kind wünschen, andere argumentieren aus der Sicht der Möglichkeiten, die moderne Forschung und Medizin bieten.

Ich bin der Meinung, dass die Sicht des gezeugten Lebens, ob im oder außerhalb des Mutterleibes, im Vordergrund stehen muss.

Qualitätsgesichtspunkte dürfen auch in Zukunft kein Maßstab für menschliches Leben werden. Jedes Leben ist schützenswert.

Deshalb unterstütze ich das strikte Verbot der PID, das es in Deutschland bisher gab.

Mit der Freigabe der Untersuchungsmöglichkeit besteht die Gefahr, dass PID nicht nur auf die Diagnose bestimmter schwerer Erbkrankheiten, sondern auch auf andere Merkmale, wie Geschlechtsauswahl, ausgedehnt wird. Der Dammbruch ist de facto nicht vermeidbar.

Der zu befürchtende Rechtfertigungsdruck, dem Eltern behinderter Kinder ausgesetzt sein könnten, die sich der PID nicht unterziehen, ist nicht hinnehmbar. Die grundsätzliche Ablehnung eines behinderten Kindes ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Quelle: MdB Maria Michalk

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