Stephan Meyer: Landtag lockert Baumschutzsatzung in Sachsen

Dresden. Mit dem Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts hat der Sächsische Landtag gestern die kommunalen Baumschutzsatzungen gelockert. „Das Gesetz ist ein guter Kompromiss zwischen Naturschutz und den berechtigten Interessen von Grundstücksbesitzern und Kleingärtnern. Es ist zudem ein weiterer Schritt zum Bürokratieabbau“, sagte Stephan Meyer, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion.

MdL Stephan Meyer aus Zittau.

MdL Stephan Meyer aus Zittau.

Nach dem Gesetz sind Kleingärten vom Geltungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen ausgenommen.

Gleiches gilt für Bäume auf Grundstücken mit Gebäuden. Der Stammumfang der Bäume darf allerdings nicht größer als einen Meter (gemessen in einer Stammhöhe von einem Meter) betragen.

Bäume mit einem größeren Stammumfang dürfen nicht gefällt werden oder bedürfen – wie bisher – einer Genehmigung. Dabei gilt ab sofort eine Genehmigungsfiktion.

Die bisherigen Regelungen zum Baumschutz gelten weiterhin. So ist das Fällen von Bäumen während der Vegetationsperiode von April bis Oktober grundsätzlich untersagt.

Ausnahmen können von der zuständigen Gemeinde erteilt werden.

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Quelle: Stephan Meyer MdL

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