Soforthilfepauschale für Hochwassergeschädigte überwiesen

Gebietskörperschaften können nun eigenverantwortlich Mittel bereitstellen.

Dresden. Das sächsische Finanzministerium hat heute die Soforthilfepauschale für Hochwassergeschädigte an die betroffenen Landkreise und Kommunen überwiesen.

Staatssekretär Wolfgang Voß: „Diese Soforthilfe soll dort ankommen, wo die Not am größten ist. Wir vertrauen dabei auf die Landkreise und Kommunen, weil sie die Situation vor Ort am besten einschätzen können.“

Die Verteilung der insgesamt 5 Millionen Euro Soforthilfemittel erfolgte nach einem Schlüssel, der nach den von den Kommunen über die Landratsämter gemeldeten betroffenen Haushalten berechnet wurde. Auf die einzelnen Landkreise entfallen somit:

Gebietskörperschaft / Soforthilfepauschale

Erzgebirgskreis: 177.182 €
Landkreis Zwickau: 21.608 Euro
Stadt Chemnitz: 59.637 Euro
Landkreis Bautzen: 861.711 Euro
Landkreis Görlitz: 2.633.535 Euro
Landkreis Sächs. Schweiz/Osterzgebirge: 1.246.327 Euro

Die Landkreise und Kommunen können mit der Soforthilfepauschale eigenverantwortlich Mittel zur Linderung von Not in konkreten Einzelfällen bereitstellen. Insbesondere für Geschädigte, die keine Leistungen aus anderen Hilfsprogrammen erhalten können. Weiterhin können die Mittel auch für kommunale Notmaßnahmen eingesetzt werden, z.B. zur Beräumung, Beseitigung von Schlamm und erste Instandsetzungsarbeiten.

Quelle: Medienservice