Regierungsbilanz 2010: Sicherer Staat
31. August 2010 Berichte
Dresden. Die Staatsregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Freistaat zum sichersten Bundesland zu machen. Niemand darf sich unsicher fühlen oder um sein Eigentum fürchten. Nicht nur durch aktuelle Ereignisse wurde dieser Prozess zügig gestartet, der mit Gesprächen in den Regionen und beispielsweise einem Sicherheitsgipfel die Grundlagen legt für weitere Maßnahmen.
Jedes Jahr Ausbildung von 300 neuen Polizisten
Für die sächsische Polizei gibt es eine langfristige bis in das Jahr 2022 reichende Personalplanung. In diesem Zeitraum werden jedes Jahr 300 junge Frauen und Männer ausgebildet. Das bedeutet eine deutliche Verjüngung der sächsischen Polizei. Der bereits im Jahr 2006 beschlossene Abbau von 2.441 Stellen wird damit bis ins Jahr 2019 gestreckt. Erst danach wird eine weitere Reduzierung um 800 Stellen notwendig. Der gesamte Prozess erfolgt sozial verträglich ausschließlich durch Altersabgänge.
Sicherheit von Polizeibeamten
Der Bundesrat hat im Mai 2010 den Weg für die sächsische Gesetzesinitiative zum besseren Schutz der Polizeibeamten vor gewalttätigen Übergriffen frei gemacht und den Gesetzentwurf an den Bundestag überwiesen. Der in § 113 StGB geregelte Schutz für die Beamten greift bisher zu kurz. Seit dem Jahr 2000 haben sich die Fälle des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte deutlich erhöht. Innerhalb der letzten Jahre haben die Fallzahlen bundesweit um 31 Prozent zugenommen. Auch in Sachsen sind die Fallzahlen deutlich angestiegen. Wer Polizisten angreift, greift die Gesellschaft an. Der Staat hat nicht nur die Verpflichtung, jeden einzelnen Bürger vor gewaltsamen Übergriffen zu bewahren, sondern muss auch diejenigen Beamten schützen, die Repräsentanten des Staates sind. Dafür haben wir uns eingesetzt.
Mehr Geld für die Freiwillige Feuerwehr
Die Höchstsätze bei der Entschädigung von Freiwilligen Feuerwehrleuten können deutlich erhöht werden. Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte haben künftig die Möglichkeit, den ehrenamtlich Tätigen in den Freiwilligen Feuerwehren des Freistaates, die zum Beispiel als Ausbilder, Orts- und Gemeindewehrleiter oder als Stellvertreter des Kreisbrandmeisters besonders zeitlich belastet sind, höhere Entschädigungen zu zahlen und so die Motivation für diese äußerst wichtigen Aufgaben zu erhöhen.
Neues Sicherheitskonzept für Sachsens Justizgebäude
Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa hat im vergangenen Jahr das Sicherheitskonzept für Sachsens Justizgebäude unter intensiver Beteiligung der gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Praxis grundlegend überarbeitet, um Ereignissen wie am 1. Juli 2009 im Dresdner Landgericht, als eine Zeugin ermordet wurde, keine Wiederholung zu ermöglichen.
Sächsisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz auf den Weg gebracht
Die Staatsregierung hat im Mai 2010 das Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft im Freistaat Sachsen eingebracht. Damit wird der Vollzug der Untersuchungshaft in Sachsen auf eine umfassende gesetzliche Grundlage gestellt. Weitere Regelungen erhöhen die Sicherheit in den sächsischen Gefängnissen: Es werden klare Regelungen zum Einsatz von Videoüberwachungsanlagen in den Justizvollzugsanstalten und für die Möglichkeit der Einführung von Handyblockern geschaffen. Außerdem werden zukünftig sächsische Vollzugsbedienstete Schusswaffen nur noch bei Gefangenentransporten tragen.
Höhere Opferhilfe
Die Zuwendungen an die Opferhilfe betragen in diesem Jahr 263.000 Euro. Das ist eine Erhöhung um 43.000 Euro gegenüber 2009. Der Verein Opferhilfe Sachsen e.V. richtet damit das Zeugenbegleitprogramm des Freistaates Sachsen ein. Das Zeugenbegleitprogramm soll insbesondere sensible Zeugen wie Kinder und Opfer von Gewalt und Sexualstraftaten und deren Angehörige auf die Gerichtsverhandlung vorbereiten, eine Begleitung sichern und auf Wunsch die Nachbetreuung und -bearbeitung leisten.
Neues Versammlungsrecht
Die Koalitionsregierung hat ein neues Versammlungsrecht geschaffen, um den Missbrauch von Gedenktagen oder -orten durch Rechts- und Linksextreme zu erschweren. So werden als Erinnerungsorte unter anderem die Synagogen in Dresden und Görlitz oder Völkerschlachtdenkmal in Leipzig geschützt. Am 13. und 14. Februar steht in Dresden das Gebiet zwischen Postplatz, Neustädter Markt, Carolaplatz und Pirnaischem Platz unter besonderem Schutz. Wir verfolgen damit das Ziel, die Würde und Ehre der Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft gegen Verunglimpfungen besser als bisher zu schützen und den Missbrauch des Demonstrationsrechts zu beenden.
Im Folgenden werden wesentliche Schlaglichter des bisher Geleisteten dargestellt:
1. Solide Finanzen
2. Wirtschaft, Beschäftigung und Verkehr
3. Bildung und Forschung
4. Solidarität und Gesundheit
5. Lebenswertes Umfeld und Umweltschutz
6. Kultur und Ehrenamt
7. Sicherer Staat
8. Leistungsfähiger und moderner Staat
9. Sachsen im Bund
Komplett zum Ausdruck – Die Bilanz der Staatsregierung – hier klicken.
Quelle: Medienservice
» Stichworte: CDU Sachsen, CDU-Landesvorsitzender, Freiwillige Feuerwehr, Lausitz, Ministerpräsident, Regierungsbilanz 2010, Schutz von Polizeibeamten, Sicherheit, Stanislaw Tillich, Versammlungsgesetz
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