MdL Meyer begrüßt Feuerwehrrente und Aufwandsentschädigung
2. August 2010 Standpunkt
Der CDU-Landtagsabgeordnete Stephan Meyer begrüßt die stärkere Förderung der freiwilligen Feuerwehren in Sachsen, mit der ein Wahlkampfversprechen eingelöst wird.
„Gerade im Ländlichen Raum der Oberlausitz tragen die Freiwilligen Feuerwehren neben ihrem Anspruch ‘Retten, Löschen, Bergen, Schützen’ wesentlich zum gesellschaftlichen Leben in unseren Gemeinden bei.“, so Stephan Meyer.
Nach einem Antrag der CDU/FDP-Koalition zur besseren Unterstützung der Feuerwehren berichtet das sächsische Innenministerium über die Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels. So können die Kommunen den Feuerwehrmännern und -frauen jetzt eine deutlich höhere Aufwandsentschädigung zahlen.

MdL Stephan Meyer aus der Oberlausitz
„Die ehrenamtliche Arbeit der Feuerwehren und deren weit über die eigentlichen Aufgaben hinausgehendes Engagement in den Ortschaften schätze ich sehr und ich möchte dieses nach meinen besten Kräften unterstützen.
Ich habe alle Wehren in meinem Wahlkreis angeschrieben und möchte mit den Kameradinnen und Kameraden im persönlichen ihre Anregungen aufnehmen und in meine Arbeit im Sächsischen Landtag einfließen lassen.“, so der Zittauer Abgeordnete.
Die Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren deutlich erhöht
Demnach können Ortswehrleiter monatlich bis zu 120 Euro bekommen. Vorher waren es maximal 60 Euro. Für Gemeindewehrleiter wurde der Höchstsatz der Aufwandentschädigung von 100 auf 175 Euro erhöht, für Gerätewarte oder Jugendwehrwarte von 50 auf 100 Euro. Für die ehrenamtlich tätigen Stellvertreter von Kreisbrandmeistern ist erstmals ein eigenständiger Entschädigungssatz eingeführt worden.
Auch eine stärkere Nachwuchsarbeit bei den Freiwilligen Feuerwehren ist im Haushaltsentwurf der Staatsregierung vorgesehen. Die institutionelle Förderung wird von bisher 385.000 Euro pro Jahr auf 453.000 Euro erhöht. Zweckgebunden steigt der in diesem Betrag enthaltene Wert für die Nachwuchsarbeit um 68.000 Euro. Mit Hilfe der Werbekampagne “Helden gesucht” konnte der Mitgliederbestand der Jugendfeuerwehren 2009 um mehr als fünf Prozent gesteigert werden. In den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes für den Doppelhaushalt 2011/ 2012 wurde zudem die Einführung von Prämien bei Dienstjubiläen aufgenommen. Gestaffelt nach Dauer der Dienstzugehörigkeit sind Prämien zwischen 100 und 300 Euro angedacht.
Weiterhin soll das Eintrittsalter in die Jugendfeuerwehren von zehn auf acht Jahre herabgesetzt werden. Dabei ist jeder Gemeinde freigestellt, ob sie Kinder unterhalb von acht Jahren zur sinnvollen Freizeitgestaltung in die örtlichen Feuerwehren aufnimmt. Darüber hinaus soll im Rahmen von Ganztagsangeboten an Schulen die Brandschutzerziehung in Zusammenarbeit mit den Freiwilligen sowie den Berufsfeuerwehren verstärkt werden.
Außerdem sollen Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B im Feuerwehr- und Rettungsdienst sowie beim Technischen Hilfswerk und sonstiger Katastrophenschutzkräfte die Berechtigung erhalten, Einsatzfahrzeuge mit max. 4,75 Tonnen Gewicht zu führen. Über eine Bundesratsinitiative, die die Freistaaten Sachsen und Bayern gegenwärtig gemeinsam anstreben, soll hier eine Ausweitung auf 7,5 Tonnen erreicht werden.
Einführung der Feuerwehrrente vom Innenministerium umgesetzt
Die Rente soll, abgeschlossen über die zuständigen Gemeinden und Landkreise, individuell aufgestockt werden können, um mit Hilfe der staatlichen Förderung eine “Riester”- oder “Rürup”-Rente zu ermöglichen.
Ferner werden die Ausbildungskapazitäten für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren erweitert. Zukünftig können Berufsfeuerwehren die Laufbahnausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst vornehmen. Mittelfristig lassen sich so ca. 1.500 zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen.
Um bereits kurzfristig Verbesserungen beim Lehrgangsangebot zu erreichen, sollen Fortbildungen der Landesfeuerwehrschule auch an den Standorten der Berufsfeuerwehren angeboten werden. Weiterhin wurden vier Stellen bei der Landesfeuerwehrschule, davon drei in der Ausbildung, vom Einstellungsstopp in der Landesverwaltung ausgenommen – und können somit neu besetzt werden.
Quelle: Stephan Meyer MdL
Alle Beiträge zu MdL Stephan Meyer auf Sachsen-CDU-Politik.de anzeigen.
» Stichworte: CDU-Landtagsfraktion, Feuerwehrrente, Freiwillige Feuerwehr, MdL Stephan Meyer, Oberlausitz, Umweltpolitischer Sprecher, Zittau
» Beitrag bei Twitter empfehlen!
