Veronika Bellmann: Ärztliche Bedarfsplanung wird angepasst
21. Juli 2010 Berichte
Ärztliche Bedarfsplanung im ländlichen Raum wird angepasst
Veronika Bellmann: “Etappensieg aber kein Grund zur Entwarnung!”
Anlässlich der Ende letzter Woche vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gefassten Änderung der Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie) erklärt die Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mittelsachsen, Veronika Bellmann:
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) hatte in einem Datenmodell für Mittelsachsen 42 offene Arztstellen ermittelt. Nach der alten Einwohner-Arzt-Relation ohne Demographiefaktor hätten für die Bereiche Döbeln sechs, Freiberg neun und Mittweida zehn zusätzliche Ärzte eine Zulassung bekommen können. Nach der neuen Berechnung mit dem Demographiefaktor könnte flexibler auf die ärztliche Unterversorgung und die Altersstruktur reagiert werden. So könnten für Döbeln nunmehr dreizehn Arztstellen – davon ein Hausarzt und ein Orthopäde -, für Freiberg achtzehn – ein Augenarzt und 17 Hausärzte – und für Mittweida elf – ein Augenarzt, ein Urologe und neun Hausärzte – ausgeschrieben werden.
Obgleich die bürokratische Grundlage der Arztstellenberechnung nun endlich korrigiert und auf gesunde Füße gestellt wurde, kann ich keine Entwarnung geben. Denn offen bleibt die Frage, ob es überhaupt so viele Mediziner für die freien Stellen gibt. Deshalb müssen die bisherigen Anstrengungen im Bereich der Medizinerausbildung, der Stipendienförderung, der Unterstützung bei der Praxiseinrichtung und so weiter unbedingt verstärkt werden. Insofern ist die Änderung der Bedarfsplan-Richtlinie nur ein Etappensieg – wenn auch ein ganz wichtiger!”
Quelle: Veronika Bellmann MdB
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