Ulbig: Feuerwehren brauchen Feuerwehrführerschein schnell
9. Juli 2010 Meldungen
Berlin. Wie im Koalitionsvertrag verankert wollen die Fraktionen von CDU und FDP die freiwilligen Feuerwehren stärker unterstützen (wir berichteten). Einen entsprechender Antrag brachten die Koalitionäre am10. März in den Landtag zur Beschlussfassung ein. Mit im Paket der „Feuerwehrführerschein“.
Da der „Feuerwehrführerschein“ Änderungen im Straßenverkehrsgesetz notwendig macht, muss der Bundesrat sein Einverständnis dazu geben.
Ein entsprechender Antrag wird heute vom Freistaat Sachsen, gemeinsam mit Bayern, in die Länderkammer eingebracht. Die Landesregierungen sollen ermächtigt werden, die konkrete Ausgestaltung durch Rechtsverordnung vorzunehmen, um spezifische Besonderheiten berücksichtigen zu können.
Innenminister Markus Ulbig: „Unsere Feuerwehren brauchen diesen Führerschein schnell. Wir leisten mit der Gesetzesinitiative einen wichtigen Beitrag zur Effektivität und Attraktivität der Feuerwehren in Sachsen. Eine gut ausgerüstete und leistungsfähige Feuerwehr dient in erster Linie der Sicherheit unserer Bevölkerung.“
Die Initiative im Bundesrat soll allen Bundesländern kurzfristig die Erteilung von gesonderten Fahrberechtigungen auch für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtmasse ermöglichen.
Innen- und Verkehrsausschuss im Bundesrat empfehlen, den Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen.
Der Verkehrsausschuss möchte durch eine Ergänzung des Entwurfs jedoch klarstellen, dass die Erleichterungen nur für ehrenamtlich Tätige gelten sollen und der Umtausch der Fahrberechtigung in eine allgemein gültige Fahrerlaubnis ausgeschlossen ist.
Begründung:Aus ihrer Sicht (den Ländern) stehen den Freiwilligen Feuerwehren, den Rettungsdiensten, dem Technischen Hilfswerk sowie dem Katastrophenschutz immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge zur Verfügung, da seit 1999 mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ist hingegen eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich. Lediglich Fahrerlaubnisinhaber, die vor dem 1. Januar 1999 ihre Fahrerlaubnis erworben haben, können aufgrund des für sie geltenden Bestandsschutzes diese Fahrzeuge weiterhin mit dem Führerschein der (alten) Klasse 3 fahren.
Um die Einsatzfähigkeit der genannten Organisationen aufrecht erhalten zu können, wollen die beiden Länder den Erwerb der Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen deutlich erleichtern. Sie schlagen daher vor, eine Sonderfahrberechtigung für entsprechende Fahrzeuge bis zu einer Gesamtmasse von 7,5 Tonnen einzuführen, für deren Erwerb eine organisationsinterne Einweisung und Prüfung ausreichen soll, wenn der Fahrer mindestens seit zwei Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. (mabynk)
» Stichworte: Bundesrat, Feuerwehrführerschein, Freiwillige Feuerwehr, Innenminister Markus Ulbig
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