Michalk: Bürgerarbeit und Beschäftigungschancen Gesetz 2010
9. Juli 2010 Berichte
Berlin. Mit dem beschlossenen Beschäftigungschancengesetz sind wichtige Arbeitsmarktinstrumente festgeschrieben.So wird die großzügige Kurzarbeitergeldregelung verlängert. Ferner erfolgt die Gleichstellung von Konjunktur- und Saisonkurzarbeitergeld.
Darüber hinaus enthält das Gesetz verschiedene Verlängerungen von Arbeitsmarktmaßnahmen.
So wird der Vermittlungsgutschein bis zum 31. Dezember 2011 verlängert.
Ein Anspruch besteht jetzt bereits nach einer Arbeitslosigkeit von sechs Wochen, bisher waren es zwei Monate.
Im Gerüstbauerhandwerk wird das so genannte Überbrückungsgeld um zwei Jahre bis zum 31. März 2012 verlängert.
Neu ist das Modellvorhaben “Bürgerarbeit”. Zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse werden vom Bund mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
In einem offenen Wettbewerb haben sich fast 200 Grundsicherungsträger aus ganz Deutschland für das Modellvorhaben beworben.
“Besonders erfreulich ist, dass der Landkreis Bautzen als zugelassener kommunaler Träger am Projekt “Bürgerarbeit” teilnimmt”, so Michalk.
Quelle: MdB Maria Michalk
Alle Beiträge zu MdB Maria Michalk auf Sachsen-CDU-Politik.de anzeigen.
» Stichworte: Arbeitspolitik, Bautzen, Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Beschäftigungschancengesetz, Bundestagsabgeordnete, Bürgerarbeit, CDU Sachsen, Kurzarbeitergeldregelung, Lausitz, MdB Maria Michalk, sorbische Kultur, sorbische Sprache
» Beitrag bei Twitter empfehlen!

