MdB Maria Michalk: Pflege-Mindestlohn ist ein gutes Signal
22. Juli 2010 Standpunkt
In der Pflegebranche gilt ab 1. August 2010 ein Mindestlohn.
„Nun haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch im Pflegebereich geeinigt. Das ist ein gutes Signal, zumal das zuständige Ministerium diese Einigung rechtskräftig verbindlich in Kraft gesetzt hat“, begrüßt CDU-Bundestagsabgeordnete Maria Michalk, Mitglied im Gesundheitsausschuss, den Beschluss des Bundeskabinetts.
Allerdings kann der Verordnungsgeber die Empfehlung der Pflegekommission nur unverändert in die Rechtsverordnung übernehmen. Es besteht keine Möglichkeit zur inhaltlichen Abweichung“, so die Gesundheitsexpertin.
„Mit der regionalen Differenzierung der Mindestentgeltsätze hat die Pflegekommission auf die derzeit bestehenden regional unterschiedlichen Vergütungsstrukturen reagiert“, stellt die Abgeordnete aus der Lausitz fest.
„Nach der gewählten Stufenlösung steigen die vorgesehenen Mindestentgelte in Ostdeutschland prozentual stärker als in Westdeutschland. Damit erfolgt ein Einstieg in eine Angleichung der regional unterschiedlichen Mindestentgelthöhe. Ich gehe davon aus, dass diese Regelung der Pflegekommission zur Befriedung der Erwartungen beiträgt“, sagte Michalk abschließend.
Qualifizierung muss angemessen bezahlt werden.
Dazu beschloss die Bundesregierung am 14. Juli 2010 die Einführung einer Rechtsverordnung, die den gesetzlichen Mindestlohn für die Pflegebranche regelt. Diese legt nun die Entgeltuntergrenze fest. Die Regelung soll Lohndumping für die rund 800.000 Beschäftigten im Pflegedienst verhindern.
Vertreter der Pflegebranche (Verbände: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Cariatasverband und Diakonisches Werk sowie kommunale Arbeitgeberverbände) brachten den Vorschlag gemeinsam als Pflegekommission ein.
Der Pflege-Mindeslohn gilt für Betriebe die überwiegend ambulante, teilstationäre und stationäre Dienste leisten. Für die Pflegekräfte im Westen sieht die Einigung 8,50 Euro und für diejenigen im Osten 7,50 Euro vor. Erhöhungen jeweils in Höhe von 25 Cent erfolgen ab Januar 2012 und ab Juli 2013. Die Regelung gilt vorerst bis Ende 2014.
Hintergünde: Für die rund 2,25 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland, sind heute bereits rund 800.000 Menschen in der Pflegebranche tätig. Davon sind etwa 560.000 in der Grundpflege beschäftigt. Anhand des demografischen Faktor leicht erkennbar, die Zahl der Pflegebedürftigen wird weiter wachsen. Bis 2050 wird ihre Zahl auf über vier Millionen ansteigen, so die Schätzungen des Statistischen Bundesamtes. (nk)
Weiterführende Informationen:
Wachsende Beschäftigungschancen im Pflegebereich – hier klicken.
MdB Maria Michalk
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