Anspruch auf Anerkennung – Bildungsabschlüsse von Migranten

Dr. Thomas Feist: Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse muss verbessert werden

Ausschuss für Bildung und ForschungAnhörung am 05.07.2010: Die Inhaber ausländischer Bildungsabschlüsse sollen in Deutschland einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren erhalten.
Nach der Sommerpause will das Bundesbildungsministerium einen Gesetzentwurf zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse vorlegen.


Grundlage der Anhörung war ein Eckpunktepapier der Bundesregierung ”zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und Berufsabschlüssen“.

Fortsetzung: Fachkräftemangel vs. Bildungsabschlüsse von Migranten
(wir berichteten)

Anlässlich der gestrigen (05.Juli) öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, erklärt der Leipziger Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Feist:

MdB Dr. Thomas Feist aus Leipzig

MdB Dr. Thomas Feist aus Leipzig

Berlin. Alle Experten haben die Auffassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bestätigt, dass der Prozess der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Deutschland dringend verbessert werden muss.

Sie betonten zudem die Notwendigkeit einer zentralen Informationsstelle. Auf Grund der komplexen Rechtsmaterie der Anerkennung waren sich die Experten allerdings bei vielen anderen Punkten uneinig.

Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Bundesregierung nach der Sommerpause einen Gesetzentwurf für ein Anerkennungsverfahren vorlegen wird.

Der Gesetzentwurf wird den Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, vorrausichtlich 6 Monate, enthalten.

Die Bundesregierung will die Durchführung dieses Verfahrens aber nicht an sich ziehen, sondern die bei Bildungsträgern und Kammern vorhandenen Kapazitäten und deren Fachwissen nutzen.

Vorgesehen ist, diese bei der Qualitätssicherung der Anerkennungsverfahren zu unterstützen. An der genauen Ausgestaltung wird derzeit gearbeitet.

Mir ist es wichtig, dass hier ein transparentes Verfahren entwickelt wird, das gut dokumentiert und für alle Beteiligten nachvollziehbar ist.

Es geht dabei nicht um eine faktische Gleichstellung zu deutschen Abschlüssen, sondern um die formale Anerkennung der Lebensleistung des Einzelnen und der Kompatibilitätsprüfung der jeweiligen ausländischen Qualifikation. Bei allen Verfahren ist allerdings darauf zu achten, dass das sehr hohe Niveaus deutscher Berufs- und Bildungsabschlüsse nicht verwässert wird.

Es ist zu überlegen, ob der Rechtsanspruch auf Anerkennung nicht auch wie in Dänemark mit einer Verpflichtung der Zuwanderer, ihren Teil für eine erfolgreiche Anerkennung beizutragen, verbunden werden sollte.

In Deutschland arbeiten derzeit 300.000 zugewanderte Fachkräfte unter ihrer beruflichen Qualifikation.

Angesichts des Fachkräftemangels und der Bedeutung der Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen für eine erfolgreiche Integration sind wir darauf angewiesen, das Potential der Zuwanderer bestmöglich in Anspruch zu nehmen.

Quelle: MdB Dr. Thomas Feist

Alle Beiträge zu MdB Dr. Thomas Feist auf Sachsen-CDU-Politik.de anzeigen.