Video: Wanderwitz: Änderung des Filmförderungsgesetz
11. Juni 2010 Berichte
Redebeitrag von Marco Wanderwitz (CDU/CSU) [05:43 min] am 11.06.2010.
Die Filmförderung nach dem FFG wird durch Sonderabgaben der Verwerter von Kinofilmen finanziert. Während die Abgaben der Filmtheater und der Videowirtschaft gesetzlich bestimmt sind, wurde die Höhe der Beiträge der Fernsehveranstalter und Vermarkter von Fernsehprogrammen bisher in Verträgen mit der Filmförderungsanstalt (FFA) vereinbart.
Ziel dieses Entwurfs ist es, die verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundesverwaltungsgerichts gegen die derzeitige Ausgestaltung des Abgabensystems nach dem FFG auszuräumen.
Hierzu wird ein im Vergleich zu den Abgaben der anderen Zahlergruppen angemessener und vorteilsgerechter gesetzlicher Abgabemaßstab für Fernsehveranstalter und Vermarkter von Fernsehprogrammen eingeführt.
Quelle: CDU/CSU-Bundestagsfraktion
[externer Videolink]
Quelle: Deutscher Bundestag
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