MdL Stephan Meyer: Innovationsgutschein heißt InnoPrämie
30. Juni 2010 Meldungen
Sächsische „InnoPrämie“ startet am 1. Juli
Die Sächsische Staatsregierung hat gestern beschlossen, zum 1. Juli 2010 die Gewährung von Innovationsprämien für kleine und mittlere Unternehmen zu starten. Die Förderung soll den Unternehmen zu ersten Innovationssprüngen verhelfen. Ein späterer permanenter Innovationsprozess ist dabei unbedingt erwünscht.
„Gerade unsere Zittauer Hochschulen sind sehr anwendungsorientiert und verfügen über beste Praxiskontakte. Ziel muss sein, dass deutlich mehr Innovationen als bisher ihren Niederschlag am Markt finden. Das Know-How der Wissenschaftler an der Hochschule Zittau / Görlitz und dem Internationalen Hochschulinstitut Zittau kann die Potentiale der ostsächsischen Unternehmen sehr gut ergänzen und bisher nicht realisierte Ideen in marktfähige Produkte umsetzen helfen“, so Meyer.
Stephan Meyer:
InnoPrämie nutzt unseren Hochschulen und Unternehmen in Ostsachsen

MdL Stephan Meyer aus der Oberlausitz
Die Innovationsgutscheine werden dafür sorgen, dass sich mehr Unternehmen mit Forschung und Entwicklung beschäftigen und Kooperationen zwischen Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft zunehmen”, sagt der Oberlausitzer CDU-Landtagsabgeordnete Stephan Meyer, der auch Mitglied im Wissenschaftsausschuss ist.
Ziel ist aber auch, dass Hochschulen und Forschungseinrichtungen ihr technologisches Wissen und ihre Forschungs- und Entwicklungskompetenzen noch besser in Sachsen zur Geltung bringen.
Mit der Förderung sollen kleine und mittlere Unternehmen wissenschaftliche Einstiegsarbeiten und technische Unterstützung im Vorfeld der Entwicklung von Produkten oder Verfahren einkaufen und entsprechende Dienstleistungen in Anspruch nehmen können.
Dazu zählen beispielsweise Machbarkeits- und Werkstoffstudien, Produkttests, Konstruktions- und Laborleistungen sowie auch der Know-how-Erwerb selbst.
Förderfähig sind dabei nur Leistungen aus externer Forschungs- und Entwicklungstätigkeit (Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen oder Unternehmen). Unternehmen können nationale oder internationale Anbieter in Anspruch nehmen.
“Mit den Innovationsgutscheinen wollen wir gerade auch Unternehmern im ländlichen Raum die Möglichkeit bieten, ihre zukunftsweisenden Ideen in die Praxis umzusetzen”, betont der Oberlausitzer Abgeordnete abschließend.
Antrags- und Bewilligungsstelle für die „InnoPrämie“ ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (elektronisches Antragsformular unter: www.sab.sachsen.de). Dem Förderprogramm liegt ein schlankes Antragsverfahren zugrunde.
Quelle: Stephan Meyer MdL, Zittau/ 29. Juni 2010
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