Heinz: Baumfällungen – Für Bürger ein Stück mehr Freiheit

Letzte Hürde vor Landtagsbeschluss zur Entbürokratisierung von Baumfällungen genommen

Der Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft des Landtags hat Freitag den von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Änderungen zu Baumfällungen in Kleingärten und auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken zugestimmt. Damit ist die letzte formelle Hürde vor einem Beschluss des Landtags zur angestrebten Änderung des Umweltrechts genommen.

MdL Andreas Heinz aus dem Vogtland

MdL Andreas Heinz aus dem Vogtland

Dresden. Die bisherigen, oftmals sehr bürokratischen Genehmigungsverfahren zur Fällung eines Baumes sollen nach dem Willen von CDU- und FDP-Fraktion abgeschafft werden (wir berichteten).

Dazu werden Bäume und Hecken in Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes komplett aus dem Geltungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen herausgenommen – es ist kein Antragverfahren mehr notwendig.

Gleiches gilt auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken für Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden und abgestorbene Bäume sowie gleichermaßen für alle Bäume mit einem Stammumfang von bis zu einem Meter, gemessen in einer Stammhöhe von einem Meter.

Für alle Bäume, die nicht unter die oben genannte Kategorien fallen, wird es weiterhin ein Genehmigungsverfahren geben: Der Antrag muss aber dann innerhalb von drei Wochen beschieden sein – ansonsten gilt die Genehmigung automatisch als erteilt.

Dazu erklärt CDU-Landtagsabgeordneter Andreas Heinz, Arbeitskreisvorsitzender Ländlicher Raum, Umwelt und Landwirtschaft:

„Der ausgehandelte Gesetzentwurf trägt dem Naturschutz ebenso Rechnung wie den berechtigten Interessen von Grundstücksbesitzern, selbst über ihren Grundbesitz entscheiden zu dürfen. Damit schafft er den Bürgern ein Stück mehr Freiheit und entlastet sie von mühseligen Antragsverfahren. Geschützte Baumarten stehen auch weiterhin unter Schutz. So etwas nennt man einen gelungenen Gesetzeskompromiss.“

Quelle: CDU-Fraktion des Sächsischen Landtag