Entwurf und Eckpunkte für Doppelhaushalt 2011/2012

Staatsregierung verabschiedet Entwurf für Doppelhaushalt 2011/2012

Dresden. Die Basis für den Haushalt im nächsten und übernächsten Jahr steht. Das sächsische Kabinett hat am Dienstag in Dresden den Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2011/2012 einvernehmlich beschlossen. Der Entwurf geht nun zur Beratung in den Sächsischen Landtag.

Im Anschluss an die Kabinettsklausur, die seit Sonntagnachmittag in der Staatskanzlei tagte, informierten Ministerpräsident Stanislaw Tillich, sein Stellvertreter, Staatsminister Sven Morlok, und Finanzminister Prof. Georg Unland die Landtagsfraktionen von CDU und FDP in einer gemeinsamen Sitzung. Anschließend stellten sie die Eckpunkte der Öffentlichkeit vor.

Mit Prioritäten Sachsen fit machen für 2020

„Wir nehmen unsere Verantwortung für unsere Kinder und Kindeskinder ernst und hinterlassen nachfolgenden Generationen keinen Schuldenberg“, sagte Tillich. „Außerdem erneuern wir unsere Strukturen so, dass Sachsen ab 2020 finanziell auf eigenen Füßen stehen kann“.

Der Ministerpräsident hob hervor, dass es „keine Neuverschuldung“ gebe. „Wir haben gemeinsam intensiv gerungen, um den Haushalt gemäß der vereinbarten Ziele und mit Beteiligung Aller aufzustellen“, ergänzte er. „Der Fokus liegt eindeutig auf der Innovationsfähigkeit des Landes. Das ist die Grundlage für künftigen Wohlstand. Bildung und Forschung haben Priorität“.

Die soziale Komponente kommt dabei nicht zu kurz. „Jenen, die einer Hilfe des Staates bedürfen, stehen wir solidarisch bei“, betonte Tillich. „Die innere Sicherheit wird ebenfalls nicht vernachlässigt“.

Auch nach Überzeugung des stellvertretenden Ministerpräsidenten Morlok ist der Haushaltsentwurf wegweisend: „Sachsen stellt jetzt die richtigen Weichen für die Zukunft“, betonte er. „Wir brauchen ein leistungsfähiges Bildungssystem, eine investitionsfreundliche Wirtschaftspolitik und eine schlanke, moderne Verwaltung. So können kluge Köpfe, unternehmerische Freiheit und verlässliche Rahmenbedingungen Wachstum und Wohlstand in Sachsen sichern.“

Ohne Einnahmen keine Ausgaben

Finanzminister Unland verwies auf die besondere Situation, die keine Alternative zu den Beschlüssen zulasse: „Einen Rückgang der Einnahmen um deutlich über eine Milliarde Euro hat es seit der Wiedergründung des Freistaates vor 20 Jahren nicht gegeben“, erklärte er. „Das Kabinett hat sich dieser außerordentlichen Herausforderung gestellt und die Probleme nicht in die Zukunft verschoben. Unser Ziel – und das haben wir damit erreicht – lautet: Bewährtes bewahren, Mittel konzentrieren und Lasten gerecht verteilen“.

Unland weiter: „Wir haben eindeutige Prioritäten gesetzt und darauf geachtet, dass möglichst viele einen Beitrag für diese solidarische Kraftanstrengung leisten.“ Durch die Finanz- und Wirtschaftskrise müsse der Anpassungsprozess des Landes an die langfristig sinkenden Einnahmen schneller vollzogen werden, als bisher geplant.

Der Regierungsentwurf geht nach der Sommerpause zur Beratung in den Landtag des Freistaats. Mit einer Verabschiedung des Doppelhaushalts ist Ende des Jahres zu rechnen.

Anhänge 1 + 2: Hintergrundmaterial zum Doppelhaushalt 2011/12

Quelle: Medienservice

 
Anhang 1
Vorsprung durch solide Finanzen
– Der Entwurf zum sächsischen Doppelhaushalt 2011/2012 –

Nachhaltige und solide Haushaltspolitik – das ist ein Markenzeichen Sachsens. Die sächsischen Bürgerinnen und Bürger vertrauen seit 20 Jahren auf stabile sächsische Staatsfinanzen.

Die Aufstellung des Doppelhaushaltes für die Jahre 2011 und 2012 erfordert deutliche Einsparungen. Strukturelle Veränderungen in Verbindung mit einer Reduzierung laufender Ausgaben und Investitionen sind die Folge. Allein durch die mit der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise zusammenhängenden Steuerausfälle gehen Sachsen in den kommenden zwei Jahren rund 990 Millionen Euro verloren. Der auslaufende Solidarpakt II führt zu einem zusätzlichen Rückgang von 573 Millionen Euro, die der Freistaat bisher als Transferleistungen erhalten hat. Insgesamt können 2,8 Milliarden Euro weniger ausgegeben werden als bisher.

Doch der Freistaat ist für die Zukunft gut aufgestellt. Der konsequente Kurs der Staatsregierung nach dem althergebrachten Motto „Spare in der Zeit, dann hast du in der Not.“ zahlt sich aus. Er sorgt dafür, dass wir auf dem steinigen Weg zu mehr Wachstum und Wohlstand mit unserem leichteren Rucksack besser vorankommen können als andere.

Der am 15. Juni 2010 vom sächsischen Kabinett verabschiedete Entwurf des Doppelhaushalts 2011/12 spiegelt dies wider und stellt in schwierigen Zeiten die Weichen weiterhin auf Erfolg. Dabei orientieren sich die Aufgaben der Staatsregierung an langfristigen Zielen, die über die aktuelle Legislaturperiode hinausgehen:

  • Wir entwickeln Sachsen zu einer der attraktivsten Regionen Europas.
  • Wir stärken Sachsen als erstklassiges Bildungs- und Forschungsland.
  • Wir stehen für solidarischen Zusammenhalt.
  • Wir modernisieren unseren Staat umfassend und nachhaltig.

Allen Maßnahmen gemein ist die Gestaltung zukunftsfähiger Strukturen, mit denen sich ein erfolgreiches und lebenswertes Sachsen 2020 erreichen lässt. Auf diesem Weg brauchen wir die richtigen Antworten auf die aktuellen Herausforderungen.

Dem demografischen Wandel mit wirksamen Konzepten zu begegnen und die Auswirkungen der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise zu meistern, erfordert eine gewaltige gemeinsame Kraftanstrengung. Die soliden Finanzen des Freistaates lassen deutlich mehr Handlungsspielräume zu als in den meisten anderen Bundesländern. Wir Sachsen können die Chancen der sich globalisierenden Wirtschaft ergreifen. Wir sind nicht durch eine verfehlte Finanzpolitik in der Vergangenheit belastet.

Sachsen geht es heute besser, weil wir rechtzeitig an morgen gedacht haben. Deshalb kommen wir seit 2006 ohne neue Schulden aus. Mit 2.849,00 Euro ist die Verschuldung pro Kopf in Sachsen etwa halb so hoch wie im Bundesdurchschnitt. Jahr für Jahr spart Sachsen damit Zinszahlungen, die an anderen Stellen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger Sachsens wesentlich besser angelegt sind. Die sächsische Finanzpolitik sorgt dafür, dass heute vorhandene Zahlungsverpflichtungen nicht auf zukünftige Generationen verlagert werden. Spielräume für eine gestaltende Landespolitik bleiben damit auch in den kommenden Jahren erhalten.

Auch in schwierigen Zeiten bekennt sich die Staatsregierung zu der verlässlichen Partnerschaft zwischen Land und Kommunen. Eine solidarische Finanzlinie für die sächsischen Kommunen bleibt ein fundamentaler Grundsatz.

1. Gütesiegel: Finanzpolitik für kommende Generation

Der Sächsischen Staatsregierung ist es in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gelungen, einen Doppelhaushalt ohne neue Schulden vorzulegen. Der Freistaat bleibt damit bundesweit Vorbild und sichert sich einen Wettbewerbsvorteil innerhalb Deutschlands. Auch die konstant gehaltene pro Kopf Verschuldung des Freistaates ist ein wichtiges politisches Signal.

Seit 2006 werden in Sachsen keine neuen Schulden gemacht. An diesem Prinzip hält auch der Doppelhaushalt 2011/2012 fest. Bereits heute sind die Ergebnisse dieser Politik für die Bürgerinnen und Bürger spürbar.

2011 und 2012 die Einnahmen und Ausgaben in Einklang zu bringen, erfordert erhebliche Kraftanstrengungen. Die Staatsregierung ist dabei nicht nach der Methode „Rasenmäher“ vorgegangen. Sie hat Prioritäten gesetzt. Die enormen Herausforderungen können nur gemeinsam geschultert werden. Alle Politikbereiche beteiligen sich solidarisch an diesem Ziel. Es geht nicht um ein Aufrechnen von Bildung gegen Rente oder Jung gegen Alt. Es geht um eine ausgewogene und durchdachte Beteiligung Aller an den als gemeinsam als richtig erkannten Zielen. Nur so machen wir Sachsen weiterhin zu einer guten Heimat für alle Generationen. Von diesem Grundgedanken hat sich das Kabinett leiten lassen. Das Ergebnis sichert unsere langfristige Handlungsfähigkeit und spiegelt die gemeinsame Zielrichtung für die Zukunft Sachsens wider.

Diese Leistung wird durch Einschnitte bei Investitionen und bei Bund-Länder-Programmen möglich sowie mit Reduzierungen bei den laufenden Ausgaben und der Absenkung der Personalkosten. So entsteht eine gerechte Verteilung der Lasten. Gleichzeitig wird die notwendige Modernisierung des Freistaates vorangetrieben.

2. Realismus: Ausgaben den Einnahmen anpassen

Der Freistaat hat kaum Möglichkeiten, seine Einnahmen aktiv zu gestalten. Durch verschiedene Effekte ist Sachsen in den kommenden Jahren mit deutlichen Rückgängen auf der Einnahmenseite konfrontiert, die entsprechende Konsequenzen erfordern.

So bedeutet das Auslaufen des Solidarpaktes II (Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen – SoBEZ) jährlich rund 200 Millionen Euro weniger bis 2020.

Nach aktuellen Prognosen wird die Einwohnerzahl im Jahr 2020 in Sachsen auf 3,89 Millionen zurück gehen. Durch diesen demografischen Effekt liegen die Einnahmen im Freistaat Sachsen nach derzeitigem Stand im Jahr 2020 gegenüber 2009 um rund 800 Millionen Euro niedriger.

Die Fördermittel der Europäischen Union verstärken die Einnahmen des Freistaates Sachsen derzeit noch erheblich. In der aktuellen Förderperiode 2007 bis 2013 erhält das Land rund 5,2 Milliarden Euro. Auch wenn sich die Sächsische Staatsregierung bei der EU für eine bedarfsgerechte Anschlussregelung ab 2014 einsetzen wird, ist mit einem Rückgang auch an dieser Stelle zu rechnen.

In der Konsequenz müssen wir die Ausgaben unseren Einnahmen anpassen, um eine realistische und ebenso zukunftsfähige Politik zu gestalten.

Wir setzen auch in den kommenden Jahren auf eine hohe Investitionsquote. Sie wird zwar mit knapp 16 Prozent etwas niedriger ausfallen als bisher, liegt aber im Bundesvergleich immer noch auf hohem Niveau. Auch hier bleiben wir wettbewerbsfähig.

3. Zukunft: Innovationsland Sachsen stärken

Innovationen sind die Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit des Freistaates. Bildung und Forschung sind unsere wichtigsten Ressourcen und damit der Schlüssel für künftiges Wachstum und daraus entstehenden Wohlstand.

Bildung ist und bleibt ein Schwerpunkt der sächsischen Politik. „Geld allein macht zwar nicht klüger“, aber eine gute und zukunftsorientierte Ausbildung unserer Kinder ist die wichtigste Investition. Mit diesem Ziel werden die durch das Ende der Teilzeitregelung zusätzlich verfügbaren Lehrer eingesetzt. Sie optimieren die Ganztagsbetreuung. Sollten weitere Lehrer das Teilzeitangebot des Freistaates annehmen, ermöglicht das die Neueinstellung zusätzlicher junger Lehrer. Die sächsische Schule 2020 steht damit für eine hohe Qualität der Ausbildung. Sie wird mit den heutigen Weichenstellungen dauerhaft gesichert.

Sachsen hat sich weltweit als attraktive Adresse für Spitzenforschung etabliert. Dieses Niveau wollen wir halten. Dort, wo es sinnvoll ist, wird es ausgebaut. Mit unserem im Ländervergleich prozentual höchsten Anteil der Nettoausgaben für die öffentliche Forschungsförderung leisten wir dazu weiterhin einen wichtigen Beitrag. Den auf Bundesebene vereinbarten „Pakt für Forschung und Innovation“ setzt Sachsen mit zusätzlichen Ausgaben von jährlich fünf Prozent um. So können sich die Forschungsinstitute weiterentwickeln und ihre exzellente Arbeit ausbauen.

4. Optimismus: Kurshalten für ein lebenswertes Sachsen

Mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2011/2012 übernimmt die Sächsische Staatsregierung Verantwortung, damit sich der Freistaat Sachsen auch in Zukunft aktiv gestalten lässt. Sie übernimmt diese Verantwortung, damit sich die Bürgerinnen und Bürger hier sicher und wohl fühlen, damit sie optimistisch nach vorn schauen.

Sachsen hat gute Startchancen und ist im weltweiten Wettlauf um die besten Rahmenbedingungen bereits gut voran gekommen. Dieser Haushalt trägt dazu bei, noch besser zu werden.

Wir werden dem Landtag vorschlagen, diesen zukunftsorientierten Kurs mit uns gemeinsam weiter zu verfolgen und den Haushaltsentwurf der Staatsregierung zu unterstützen.

Dresden, 15. Juni 2010

 
Anhang 2
Eckpunkte: Konzept des Doppelhaushalt 2011/2012

Das Volumen des Doppelhaushaltes 2011/2012 soll laut Kabinettsbeschluss im Jahr 2011 bei 15,25 Milliarden Euro und im Jahr 2012 bei 15,11 Milliarden Euro liegen. Gegenüber dem Haushaltsplan für 2010 bedeutet dies einen Rückgang im Jahr 2011 um 1,23 Milliarden Euro und 2012 um 1,38 Milliarden Euro. Während das Kabinett zur Eckwerteklausur Anfang März dieses Jahres noch von einem Rückgang um 1,7 Milliarden Euro ausgehen musste, hat sich die damit verbundene Ausgabenreduzierung insbesondere nach der Mai- Steuerschätzung um 500 Millionen Euro verringert.

In allen einzelnen Politikbereichen spiegeln sich die beschriebenen Ziele für die Zukunft Sachsens wider. Dabei werden die vorhandenen Mittel entsprechend der vereinbarten Schwerpunktsetzungen folgendermaßen verteilt:

Bildung: Auch mit dem kommenden Haushalt wird Sachsen alles tun, um die guten Angebote bei der Kinderbetreuung zu sichern sowie die Qualität von Schulen und Hochschulen weiter auszubauen.

Frühkindliche Bildung/ Kitas: Die Ausgaben für die frühkindliche Bildung werden sich in den kommenden beiden Jahren auf über 400 Millionen Euro im Jahr 2012 erhöhen. Das sind rund 150 Millionen Euro mehr als noch im Jahr 2005. Die Landespauschale zur Förderung der Kinderbetreuung wird unverändert weitergezahlt werden. Der Freistaat Sachsen setzt damit weiter einen klaren Schwerpunkt bei der Bildung und Betreuung von Kleinkindern.

Schulen/ Lehrer: Die Vollzeit von Lehrern erfordert Mehrausgaben im Doppelhaushalt von 70 Millionen Euro. Die Zahl der Lehrerstellen an öffentlichen Schulen wird bis 2020 den dann in den westdeutschen Flächenländern geltenden Lehrerausstattungen angepasst. Mit einem fünfprozentigen “Qualitätszuschlag” wird sichergestellt, dass das sächsische Schulsystem dauerhaft über dem bundesdeutschen Durchschnitt bleibt. Zur Deckung der Mehrkosten durch das Auslaufen der Teilzeitregelung des Bezirkstarifvertrages der Mittelschul- und Gymnasiallehrer muss der Elternbeitrag für das letzte Kindergartenjahr wieder eingeführt werden. Außerdem werden die Zuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft reduziert. Das quantitative und qualitative Niveau der Ganztagsangebote bleibt trotz Rückgang der Förderung gesichert. Dies wird durch den verstärkten Einsatz der in die Vollzeit zurück gewechselten Pädagogen erreicht.

Investitionen in Schulhausbau, Kindertagesstätten und Sportstätten: In den Jahren 2009 und 2010 stehen bzw. standen für den Schulhausbau, für Investitionen in Kindertagesstätten und in Sportstätten mehr Mittel zur Verfügung als in den letzten Jahren. Für den Schulhausbau stehen 2011/2012 insgesamt 35 Millionen Euro zur Verfügung.

Hochschulen: Die Qualität der sächsischen Hochschulen ist ein wichtiger Pfeiler für die Zukunftsfähigkeit. Planungssicherheit wird hergestellt, indem in den Jahren 2011 und 2012 kein weiterer Stellenabbau erfolgt. Im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 werden insgesamt 29 Millionen Euro zur Sicherung der Kapazitäten und für die weitere Qualitätsverbesserung eingesetzt.

Forschung und Innovation: Der „Pakt für Forschung und Innovation“ sichert die Spitzenstellung des Freistaates. Jährlich werden in diesem Zusammenhang fünf Prozent mehr, insgesamt 17 Millionen Euro, für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen ausgegeben.

Innere Sicherheit: Bei der Polizei werden die Grundlagen für eine langfristige Personalplanung gelegt. In den nächsten 10 Jahren werden jedes Jahr 300 junge Frauen und Männer ausgebildet und in der sächsischen Polizei eingestellt.

Der bereits in der Vergangenheit beschlossene Abbau von 2441 Stellen wird damit erst im Jahr 2019 abgeschlossen sein. Erst danach wird eine Reduzierung von weiteren 800 Stellen notwendig. Mit diesem langen Zeitraum erhält die Polizei die Möglichkeit zu grundlegender und solider struktureller Planung. Der Prozess wird bereits jetzt durch eine umfassende Aufgaben- und Organisationskritik begleitet. Die Personalstärke wird langfristig über dem Durchschnitt der westlichen Flächenländer liegen.

Für Investitionen in der Polizei werden weiterhin Mittel in erheblichem Umfang zur Verfügung gestellt. So werden für die Beschaffung von Dienstkraftfahrzeugen der Polizei in beiden Haushaltsjahren Mittel insgesamt ca. 10,0 Millionen Euro eingeplant. Der Kauf eines neuen dritten Hubschraubers wird sichergestellt. Ein Investitionsschwerpunkt wird die Beschaffung von Schutzwesten für die Beamten sein. Mit diesem Finanzrahmen wird die Arbeitsfähigkeit der sächsischen Polizei sichergestellt.

Justiz: Auch die Justiz trägt ihren Anteil an den Sparbemühungen. So werden beispielsweise Investitionen in neue Gerichtsgebäude zeitlich gestreckt. Das erreichte gute Qualitätsniveau der sächsischen Justiz bleibt erhalten. Zusätzliche Modernisierungen, die Einführung neuer Technik und der Ausbau der Sicherheitsstandards sind weiterhin möglich.

Wirtschaft: Erfolgreiche Wirtschaftspolitik ist die beste Arbeitsmarktpolitik. Aus diesem Grund liegen die Schwerpunkte auf der zielgerichteten Unterstützung sächsischer Unternehmen, die sich damit noch erfolgreicher am Markt behaupten und wachsen können. Das erfordert eine Fokussierung der Förderung, die sich nachhaltig an diesen Zielen orientieren muss. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf der einzelbetrieblichen Investitionsförderung, für die sowohl EU- als auch Bundesmittel kofinanziert werden können.

Verkehr und Infrastruktur: Im Bereich des ÖPNV sollen die Mittel in Zukunft effizienter eingesetzt werden. Die Zuschüsse an die regionalen Zweckverbände werden um etwa 7,5 Prozent abgesenkt. In den Jahren 2011/2012 fließen jährlich deutlich über eine halbe Milliarde Euro in den Bereich ÖPNV und rund eine viertel Milliarde Euro in den Straßenbau.

Stadtentwicklung: Für die Stadtentwicklung stehen in den nächsten beiden Jahren über 500 Millionen Euro für Stadtsanierung, Wohnungsbau, Brachenbeseitigung und den Denkmalschutz zur Verfügung. Damit kann der erfolgreiche Weg der sächsischen Städte und Gemeinden fortgesetzt werden.

Soziales: In der Sozialpolitik hat sich die Staatsregierung sehr bewusst der Aufgabe gestellt, die notwendigen Haushaltseinsparungen so gerecht wie möglich zu verteilen. Es ist gelungen, mit deutlich weniger Steuermitteln als in den Vorjahren einen fachlich und politisch vertretbaren Haushaltsentwurf vorzulegen. Der Freistaat Sachsen wird damit auch zukünftig seinen sozialen Verpflichtungen nachkommen. Dabei haben wir die Verantwortung gegenüber den nachfolgenden Generationen wahrgenommen, ihnen keine zusätzlichen Lasten aufzubürden.

Blinde, hochgradig Sehschwache, Gehörlose und schwerstbehinderte Kinder erhalten weiter Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz. Ebenso steht der Freistaat, neben weiteren drei Bundesländern, auch künftig, wenn auch leicht abgesenkt, zum Landeserziehungsgeld. Die Jugendpauschale bleibt in der jetzigen Höhe erhalten.

Kultur: Die reichhaltige wie vielfältige Kulturlandschaft wird erhalten. Die Finanzausstattung der Kulturräume ist gesichert, gleichwohl sollen sie aber einen hälftigen Beitrag (in Höhe von siebn Millionen Euro) zur Finanzierung der Staatlichen Landesbühnen Sachsen leisten.

Umwelt und ländlicher Raum: Die Entwicklung des ländlichen Raumes, Investitionen in die Landwirtschaft und entsprechende Umweltschutzmaßnahmen genießen weiterhin hohe Priorität. So sind beispielsweise für Maßnahmen im Hochwasserschutz etwa 185 Millionen Euro geplant. Außerdem wird es künftig möglich sein, Schulen im ländlichen Raum mit Mitteln der Richtlinie „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) energetisch zu sanieren.

Im Staatsbetrieb Sachsenforst wird die Modernisierung der Staatsverwaltung durch eine Personalbudgetierung als Modellversuch erprobt. Durch Flexibilisierung in der Stellenbewirtschaftung soll so trotz weiter notwendigem Personalabbau eine angemessene Verjüngung der Belegschaft gelingen.

Staatsmodernisierung/Personal: Um Sachsen für 2020 und darüber hinaus leistungsfähig zu gestalten, ist eine Verwaltung mit rund 70.000 Beschäftigten geplant. Für diese Anpassung an den aufgrund des Bevölkerungsrückganges erforderlichen und auch durchschnittlich üblichen Personalbestand sind bereits heute die Weichen zu stellen. Trotzdem müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um junge Menschen einzustellen und damit langfristig handlungsfähig zu bleiben.

Im Rahmen der Staatsmodernisierung kommt es durch die Neustrukturierung der Landesdirektionen zu Einsparungen. Darüber hinaus werden die Oberfinanzdirektion (OFD) und das Landesamt für Finanzen (LfF) zum 1. Januar 2011 zusammengeführt sowie die Anzahl der Finanzämter weiter reduziert. Die durch die Zusammenlegungen erzielten Synergieeffekte werden zu nachhaltigen Einsparungen im Staatshaushalt führen. In der Staatskanzlei und dem Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie den Staatsbetrieben Sachsenforst und GeoSN wird die Modernisierung der Staatsverwaltung durch vier Pilotprojekte zur Personalbudgetisierung erprobt.

Der öffentliche Dienst leistet solidarisch seinen Beitrag, um die Einstellung junger Kolleginnen und Kollegen zu gewährleisten. Entsprechend der Entwicklung bei der Rente wird das Pensionsalter bei Beamten auf 67 Jahre angehoben.

Wie in den meisten anderen Bundesländern auch entfällt ab 2011 die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) für Beamte.

Dresden, 15. Juni 2010

Quelle: Medienservice