Bellmann: Bundesrat stoppt Kürzung der Solarförderung

Kürzung der Solarförderung vorerst gestoppt
Der Bundesrat lässt die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nicht passieren und ruft den Vermittlungsausschuss an

Die CDU-Bundestagsabgeordnete Veronika Bellmann begrüßt den Beschluss des Bundesrates, die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nachzubessern.

Bundestagsabgeordnete Veronika Bellmann, Mittelsachsen

Bundestagsabgeordnete Veronika Bellmann, Mittelsachsen

Berlin. “Bei der Abstimmung über die Änderung des EEG im Deutschen Bundestag am 6. Mai 2010 habe ich mich der Stimme enthalten, da ich trotz wichtiger Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf erhebliche Vorbehalte hatte.

Nicht angemessen sind aus meiner Sicht die Höhe der Degressionsschritte und die immer noch zu kurzen Fristen, durch die den Unternehmen und Privatinvestoren Planungssicherheit entzogen wird. Damit werden Investitionen und Arbeitsplätze gefährdet.

Der Beschluss der Länderkammer bietet die Gelegenheit, die Entscheidung noch einmal zu überdenken”, so Bellmann abschließend.

Vermittlungsausschuss muss sich mit Vergütung für Solarstrom befassen

“Das Gesetz gefährde in seiner aktuellen Fassung den Produktions- und Forschungsstandort für Photovoltaik in Deutschland und stelle die nationalen Klimaschutz- und Ausbauziele für erneuerbare Energien in Frage”, warnte der Bundesrat am Freitag.

Der Bundestag möchte den Ausbau der solaren Strahlungsenergie in Deutschland gewährleisten, gleichzeitig jedoch die aus seiner Sicht eingetretene Überförderung abbauen. Er will daher die Vergütungssätze an die aktuellen und zukünftig zu erwartenden Kostenentwicklungen anpassen und die Preise für Strom aus Anlagen auf Gebäuden um 16 Prozent absenken. Bei Freiflächenanlagen soll die Absenkung 15 und bei Anlagen auf Konversionsflächen elf Prozent betragen. Strom aus Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen soll nicht mehr vergütet werden. Ausgenommen sind lediglich Anlagen, die sich im Bereich eines Bebauungsplans befinden, der vor dem 25. März 2010 beschlossen war.

Der Bundesrat fordert dagegen, die Verringerung der Einspeisevergütung zum 1. Juli 2010 für Strom aus Hausdachanlagen sowie aus Anlagen auf Frei- und Konversionsflächen auf höchstens zehn Prozent zu begrenzen.

Nun muss der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat nach Kompromissmöglichkeiten zwischen den beiden Positionen suchen, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesrates dazu.

Quelle: Veronika Bellmann MdB + Bundesrat

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