Michalk: Urteil gibt Kindern mit Behinderung Steuervorteil

Maria Michalk MdB: Auch Menschen mit Behinderung brauchen im Alter eine sichere Vorsorge

Mit einem Urteil hat der Bundesfinanzhof jetzt die Altersvorsorge für Kinder mit Behinderung um einen wichtigen Schritt voran gebracht.

MdB Maria Michalk aus der Lausitz

MdB Maria Michalk aus der Lausitz

Berlin. Der Richterspruch des Bundesfinanzhofes (Az: VI R 61/08) zur Altersvorsorge von Menschen mit Behinderung bedeutet für Eltern, die ihr behindertes Kind finanziell unterstützen, das diese in Zukunft ihre Unterhaltsaufwendungen steuerlich geltend machen können. Das Kind darf über eigenes Vermögen verfügen, das es im Alter, wenn die Eltern es nicht mehr unterstützen können, zum Leben einsetzt.

Die christlich-liberale Koalition hat bereits als eine der ersten Maßnahmen in dieser Wahlperiode die Freibeträge für Altersvorsorgevermögen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende von 250 Euro auf 750 Euro pro Lebensjahr erhöht.

Von dieser Verbesserung profitieren auch Menschen mit Behinderungen.

“Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes stellt die Unzumutbarkeit der Verwertung eigenen Vermögens im Sinne behinderter Menschen klar”, erklärt Maria Michalk MdB, die Behindertenbeauftragte der CDU/CSU- Bundestagsfraktion.

Quelle: MdB Maria Michalk

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