Michalk: Urteil gibt Kindern mit Behinderung Steuervorteil
28. Mai 2010 Meldungen
Maria Michalk MdB: Auch Menschen mit Behinderung brauchen im Alter eine sichere Vorsorge
Mit einem Urteil hat der Bundesfinanzhof jetzt die Altersvorsorge für Kinder mit Behinderung um einen wichtigen Schritt voran gebracht.
Die christlich-liberale Koalition hat bereits als eine der ersten Maßnahmen in dieser Wahlperiode die Freibeträge für Altersvorsorgevermögen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende von 250 Euro auf 750 Euro pro Lebensjahr erhöht.
Von dieser Verbesserung profitieren auch Menschen mit Behinderungen.
“Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes stellt die Unzumutbarkeit der Verwertung eigenen Vermögens im Sinne behinderter Menschen klar”, erklärt Maria Michalk MdB, die Behindertenbeauftragte der CDU/CSU- Bundestagsfraktion.
Quelle: MdB Maria Michalk
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