MdL Andreas Heinz: Baumfällungen werden entbürokratisiert

MdL Andreas Heinz aus dem Vogtland

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Baumfällungen werden entbürokratisiert

Dresden. Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP im Landtag setzen nun die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entbürokratisierung von Baumfällungen auf Privatgrundstücken um.

Künftig sollen nach einer Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes die kommunalen Baumschutzsatzungen nicht mehr gelten für:

 
- Bäume und Hecken in Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes

- Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden und abgestorbene Bäume auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken

- sonstige Bäume auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken mit einem Stammumfang von bis zu einem Meter, gemessen in einer Stammhöhe von einem Meter.

Die Kommunen können in ihren Baumschutzsatzungen zudem weitere Ausnahmen festschreiben. Die zuständige Behörde muss über einen Fällantrag innerhalb von drei Wochen entscheiden. Lehnt sie ihn in dieser Frist nicht ab, gilt die Genehmigung automatisch als erteilt. Das Genehmigungsverfahren ist kostenfrei.

Dazu erklärt CDU-Landtagsabgeordneter Andreas Heinz, Arbeitskreisvorsitzender Ländlicher Raum, Umwelt und Landwirtschaft:

„Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein guter Kompromiss. Nach gründlicher Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen konnten sowohl die Forderungen der Bürger als auch der Kommunen berücksichtigt werden. Der Gesetzentwurf trägt damit sowohl den Interessen des Baumschutzes als auch des Bürokratieabbaus Rechnung.“

[Update] weiterführend zu Baumschutzsatzung – hier klicken

Quelle: CDU-Fraktion des Sächsischen Landtag