Regierung unterstützt Bellmann bei Ortsumgehung Freiberg

Bundestagsabgeordnete Veronika Bellmann, Mittelsachsen

Bundestagsabgeordnete Veronika Bellmann, Mittelsachsen

Staatsregierung unterstützt Veronika Bellmann bei Ortsumgehung Freiberg – Bundesministerium stellt Klarheit in Sachen Verkehrsentwicklung her

Zu einem gestern in Ihrem Berliner Bundestagsbüro eingegangenen Antwortschreiben des Sächsischen Staatsministers für Wirtschaft und Arbeit, Sven Morlok (FDP), zur Ortsumgehung Freiberg erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Veronika Bellmann:

“Staatsminister Morlok hat mir zugesichert, dass sich die Sächsische Staatsregierung bei den nächsten Haushaltsverhandlungen gegenüber dem Bund für eine Finanzierung der gesamten Baumaßnahme Ortsumgehung Freiberg einsetzen wird. Ich freue mich sehr darüber, dass auch die Sächsische Staatsregierung die Wichtigkeit der Ortsumgehung erkannt hat und meine Bemühungen zur Sicherstellung der Finanzierung unterstützen wird.”

Was die Ortsumgehung Freiberg angeht, so ist bislang nur der Westteil der B 101/B 173 im Investitionsrahmenplan (IRP) 2006-2010 des Bundes enthalten. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Veronika Bellmann und die Sächsische Staatsregierung haben sich bereits bei Aufstellung des IRP gegenüber dem Bundesverkehrsministerium für die Aufnahme des östlichen Teils eingesetzt.

Dies wurde seinerzeit jedoch mit dem Hinweis auf die begrenzten Haushaltsmittel und die Priorisierung der, von anderen Bundesländern angemeldeten, Projekten abgelehnt. Die Führung des Bundesverkehrsministeriums signalisiert gegenüber Frau Bellmann jedoch seit nun fast drei Jahren, dass man sich um eine Gesamtfinanzierung bemühe.

Nachdem verschiedene Gegner der Ortsumgehung Freiberg Kritik an den inzwischen älteren Verkehrsprognosen und -zählungen erhoben und damit die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses in Frage gestellt haben, hat sich Veronika Bellmann mit einer entsprechenden Anfrage an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMAS) gewandt.

Die Antwort war klar und eindeutig: “Wenn sich [.] der Planfeststellungsprozess [.] verzögert, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Prognose laufend aktualisiert wird. Seitens des BMAS wird [.] angestrebt, etwa im Abstand von fünf Jahren neue Prognosen erstellen zu lassen.”

Quelle: Veronika Bellmann MdB, Berlin/ 22.03.2010

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