Langzeitarbeitslose und Kommunen brauchen Rechtssicherheit

Berlin. Zum heute verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Regelsätzen erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Maria Michalk:

Dass die Regelsätze für Kinder, gestaffelt nach Alter, vom Gericht als intransparent kritisiert werden, überrascht nicht. Bereits unter dem Bundesarbeitsminister Müntefering hat es seitens der Parlamentarier kritische Hinterfragungen zur Anwendung der Einkommens- und Verbrauchsstichproben gegeben. Hier ist eine klare Darstellung der Kinderbedarfe notwendig.

Bemerkenswert ist, dass das Gericht keine Zahl zur Höhe der Regelsätze nennt. Zugestanden sind vorhandene Mehrbedarfe, die sofort in Ansatz gebracht werden können. Das wird zu Auslegungsproblemen in den Jobcentern und in den Landkreisen führen.

„Das Parlament soll der Regierung nicht die eingeräumte Frist für eine Neuregelung bis zum 31.12.2010 zugestehen, sondern im Sinne der Klarstellung für Leistungserbringer und Grundsicherungsempfänger sofort die gesetzliche Umsetzung des Urteils vollziehen“, fordert Michalk.

Quelle: Maria Michalk MdB, Berlin/ 09.02.2010

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