Differenzierte Sichtweite der Solarstromförderung notwendig
10. Februar 2010 Standpunkt

Bundestagsabgeordnete Veronika Bellmann, Mittelsachsen
Die Angemessenheit schien mir in der von der Bundesregierung geplanten Kürzung der Solarströmung in wesentlichen Teilen nicht gegeben. Gerade eine christlich-liberale Regierung sollte den wichtigen wirtschaftspolitischen Grundsatz wahren, dass Unternehmen und Privatinvestoren zumindest mittel- und langfristig Planungssicherheit brauchen.
Von daher war die kurze Frist, ab der die gekürzte Einspeisevergütung gelten sollte (1. April 2010 für Dachflächen) nicht zu akzeptieren. Gleiches gilt für die Höhe der Degression. Hier peilt die Bundesregierung eine Höhe von 16 Prozent an. Das ist entschieden zu hoch.
Insofern begrüße ich die Proteste der Belegschaft aus den Betrieben der Solarwirtschaft und der Montagefirmen, deren Motivation ich genauso in meine parlamentarische Arbeit einbezogen habe, wie die Stellungnahmen, um die ich Signet Solar Mochau und die Deutsche Solar Freiberg, gebeten hatte.
Die öffentlichen Proteste, auch die der Politiker aus Sachsen, haben nun zu ersten Vorhabensänderungen geführt. Demnach soll die Absenkung der Einspeisevergütung für Dachflächen um 16 Prozent auf den 1.Juni verschoben und die für Freiflächen um 15 Prozent ab dem 1.Juli diesen Jahres wirksam werden.
Die Einspeisevergütung für den Strom aus einer Dachanlage bis zu einer Kapazitätsgrenze von 1MW soll um 10ct erhöht werden, sofern der Strom selbst verbraucht wird. Für Freiflächensolaranlagen sollen möglichst keine Ackerflächen genutzt werden. Bei der Nutzung von Industriebrachen, Gewerbe- und Konversionsflächen betragen die Abschläge zwischen 15 und 11 Prozent, statt der ursprünglich geplanten generellen 15 Prozent.
Die Einspeisevergütung bleibt grundsätzlich gedeckelt. Dieser Grundsatz richtet sich nach dem Zubau der Fotovoltaikleistung insgesamt. Man nennt das das Prinzip des „Atmenden Deckels“. Falls der Zubau kleiner als 2500MW ist, werden gestaffelt Zuschläge von 2,5 bis 7,5 Prozent gezahlt. Ab dem Jahr 2011 und einem Zubau oberhalb von 3.500 MW gibt es Abschläge von -2 bis -9 Prozent.
Ob dieses Ergebnis zu den Koalitionsgesprächen zur Neufassung des Erneuerbare Energien Gesetz nun schon das „Ende der Fahnenstange ist“ oder ob darüber hinaus noch weitergehende Verbesserungen zugunsten der Solarwirtschaft zu erzielen sind, kann ich jetzt noch nicht beurteilen.“
Quelle: Veronika Bellmann MdB
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