CDU entbürokratisiert Umweltrecht für Grundstücksbesitzer

Dresden. Die Sächsische Staatsregierung hat gestern Gesetzentwürfe zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Umweltrechts vorgestellt. Unter anderem sollen Baumfällungen auf eigenen Grundstücken und Kleingärten erleichtert werden. Auch das staatliche Vorkaufsrecht aus dem Wassergesetz wird abgeschafft.

Dazu erklärt Stephan Meyer, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages:

„Mit ihrer heutigen Entscheidung zu den kommunalen Baumschutzsatzungen hat die Staatsregierung den Besitzern von Wohngrundstücken mehr Freiheiten verschafft. Aber es kommt auch darauf an, dass die Grundstücksbesitzer verantwortungsvoll mit der Freiheit umgehen. Jetzt folgt zunächst einmal die parlamentarische Befassung. Dabei werden wir die Kritikpunkte von Seiten der Kommunen und Naturschutzverbände sorgfältig abwägen und bei der Beschlussfassung im Auge behalten.“

Der Wegfall des staatlichen Vorkaufsrechts aus dem Wassergesetz bedeutet schließlich eine spürbare Entbürokratisierung von Grundstücksverkäufen. Bisher mussten die Eigentümer bei der Veräußerung der Grundstücke wochen-, wenn nicht monatelang auf einen Bescheid warten – das wird nun ein Ende haben.“

HINTERGRUND: Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP in Sachsen heißt es: „Wir bekennen uns zu einem nachhaltigen Bürokratieabbau. Dazu streben wir unter anderem die deutliche Reduzierung der Vorkaufsrechte an. Wohngrundstücke und Kleingärten sollen vom Geltungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen ausgenommen werden.“

Quelle: CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag