Sachsens Landtag beschließt neues Versammlungsrecht
22. Januar 2010 Meldungen
Dresden. Sachsen erschwert zukünftig Demonstrationen von Links- und Rechtsextremisten. Der Landtag hat dazu einen Gesetzentwurf der Regierungskoalition von CDU und FDP verabschiedet.
Das neue Versammlungsgesetz soll vor allem den alljährlichen Neonazi- Aufmärschen und Gegendemonstrationen in Dresden zum Jahrestag der Bombardierung 1945 Einhalt gebieten.
Dazu sind für den 13. und 14. Februar die nördliche Altstadt und die südliche innere Neustadt Dresdens als Ort genannt, an dem Versammlungen oder Aufzüge »verboten oder von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden» könnten.
Als ganzjährig geschützte »Orte von historisch herausragender Bedeutung » werden das Leipziger Völkerschlachtdenkmal sowie die Dresdner Frauenkirche festgeschrieben.
Eine Änderung des Versammlungsrechts hatte die CDU/FDP-Koalition bereits in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, «um Extremisten in Sachsen deutliche Grenzen zu setzen».
„Das Gesetz schafft ein wesentliches Stück mehr Rechtssicherheit. Es ist ein Gesetz mit Augenmaß. Das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit wird nicht ausgehöhlt. Vielmehr haben nun die Versammlungsbehörden ein Instrument in der Hand, den Dresdnern Bürgerinnen und Bürgern, das zu ermöglichen, was die überwiegende Mehrheit von Ihnen möchte: ein stilles und würdevolles Gedenken an die Zerstörung Dresdens am 13. Februar“, erklärte Marko Schiemann, Rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.
CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages
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» Stichworte: 13. Februar 1945, CDU Sachsen, Extremismus, öffentliche Sicherheit, Ordnung, rechtspolitischer Sprecher, Sächsischer Landtag, Versammlungsfreiheit, Versammlungsgesetz
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