De Maizière: “Nur eine Art Strichmännchen”
7. Januar 2010 Berichte, Presse

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maiziére
“Wenn es ein entsprechendes Gerät gibt, das die Persönlichkeitsrechte wahrt, hab’ ich damit kein Problem – aber wir sind noch nicht so weit”, sagte der Minister der “Süddeutschen Zeitung”.
De Maizière erinnerte daran, dass auch das Abtasten des ganzen Körpers nicht als besonders angenehm empfunden werde.
Derzeit würden neue Geräte auf der Basis von Terahertz- oder Millimeterhertz-Wellen entwickelt. Diese Wellen würden vom menschlichen Körper und am Körper getragenen Gegenständen wie von einem Spiegel reflektiert. Daraus entstünden Bilder.
Der Einsatz dieser Technik biete den Vorteil, dass man nicht nur Metallgegenstände, sondern auch feste und flüssige Sprengstoffe, Keramikmesser und Ähnliches entdecken könne.
Gleichzeitig würden die körperlichen Strukturen so verunklart, “dass man den Körper nur noch als eine Art Strichmännchen sieht, aber etwa verbotene Gegenstände konkret erkennt”, betonte der CDU-Politiker.
Der Minister nannte drei Bedingungen für den Einsatz von Körperscannern: “Erstens: Ein solches Gerät muss leistungsfähig sein, es muss die Dinge, die man erkennen will, erkennen lassen. Zweitens: Das Gerät muss gesundheitlich völlig unbedenklich sein. Drittens: Es müssen die Persönlichkeitsrechte vollumfänglich gewahrt werden”. Alle drei Kriterien müssten erfüllt sein, erst dann könne über den Einsatz solcher Geräte entschieden werden. Erste Scanner, die diese Kriterien erfüllen, könnten nach Angaben des Innenministeriums 2010 vorgestellt werden.
Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) machte den Einsatz von Körperscannern von der technischen Weiterentwicklung der Geräte abhängig. “Ob Körperscanner so eingesetzt werden können, dass dabei die Intimsphäre beachtet und die Menschenwürde strikt gewahrt bleibt, hängt entscheidend von der technischen Weiterentwicklung solcher Geräte ab”, sagte Leutheusser-Schnarrenberger der “Berliner Zeitung” (Mittwochsausgabe). In jedem Fall müsse der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht so gering wie möglich gehalten werden und im Verhältnis zum tatsächlichen Gewinn an Sicherheit stehen.
Auslöser der Debatte war der gescheiterte Anschlag auf ein US-Passagierflugzeug am vergangenen Freitag. Der Nigerianer Umar Farouk Abdulmutallab hatte versucht, einen Airbus beim Landeanflug auf Detroit mit Hilfe des hochexplosiven Sprengstoffs PETN in die Luft zu sprengen.
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