Neues Versammlungsgesetz gegen Extremisten in Sachsen

Gemeinsame Pressemitteilung: Mit neuem Versammlungsgesetz können Extremisten deutliche Grenzen gesetzt werden
von Steffen Flath (CDU) / Holger Zastrow (FDP)

Mit dem Gesetzentwurf setzen die Koalitionsfraktionen eine Passage des Koalitionsvertrags um, in dem es heißt: „Wir werden alle versammlungsrechtlichen Möglichkeiten nutzen und bis zum 13. Februar 2010 das Versammlungsrecht ändern, um Extremisten in Sachsen deutliche Grenzen zu setzen.“ Im Zuge der Föderalismusreform war die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht auf die Länder übergegangen.

Im Wesentlichen wird nun das bisherige Regelungswerk des Versammlungsgesetzes des Bundes in Landesrecht überführt. Zudem können die zuständigen Behörden, also die Kommunen, Versammlungen und Aufzüge verbieten oder von Auflagen abhängig machen, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unmittelbar gefährdet ist. Dabei können Erfahrungen vergleichbarer Versammlungen und Aufzüge einfließen.

Versammlung und Aufzüge können insbesondere verboten oder von Auflagen abhängig gemacht werden, wenn sie an Orten von historisch herausragender Bedeutung stattfinden, die einen Bezug zu Opfern nationalsozialistischer oder kommunistischer Gewaltherrschaft oder Kriegen haben und die Würde dieser Opfer beeinträchtigt wird. Als Orte in diesem Sinne sind in der Anlage des Gesetzentwurfs das Völkerschlachtdenkmal in Leipzig, die Frauenkirche in Dresden sowie am 13. und 14. Februar Teile des Dresdner Stadtgebiets aufgeführt.

Zu dem Gesetzentwurf erklären Steffen Flath, Vorsitzender der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages, und Holger Zastrow, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:

„Mit dem Gesetzentwurf setzen unsere Fraktionen ein erstes gemeinsames Anliegen der Koalition um. Unser Ziel ist es, dass wir bereits Anfang des kommenden Jahres über ein geltendes Versammlungsgesetz verfügen und die Stadt Dresden damit einen Aufmarsch der Extremisten zum 13. und 14. Februar in der Innenstadt unterbinden kann. Ein friedliches Gedenken an die Zerstörung der Stadt im 2. Weltkrieg wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf endlich möglich.

Wir haben eine Regelung mit Augenmaß gefunden, die im vorgegebenen Rahmen der Verfassung den Kommunen eine Möglichkeit bietet, dem Missbrauch der Versammlungsfreiheit vorzubeugen. Sie können dann eine Abwägung zwischen der Versammlungsfreiheit auf der einen Seite und dem Schutz der Würde der Opfer von Gewaltherrschaften und Kriegen sowie dem Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit auf der anderen Seite vornehmen.

Die betroffenen Kommunen haben damit eine Handhabe gegen Extremisten, die unter dem Deckmantel der Versammlungsfreiheit Ordnung und Sicherheit gefährden sowie die Würde von Opfern von Diktaturen und Kriegen instrumentalisieren und mit Füßen treten wollen. Die Erfahrungen der Vergangenheit insbesondere in Dresden am 13./14. Februar haben gezeigt, wie dringend notwendig eine solche klare Handhabe für die Kommunen ist. Sie haben nun die Möglichkeit, Extremisten deutliche Grenzen zu setzen.“

Der Entwurf des „Gesetzes über die landesrechtliche Geltung des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge“ ist hier zum Download beigefügt.

 
Pressestelle der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden

Telefon (0351) 49 35 – 6 10 / 6 11
Telefax (0351) 49 35 – 4 44

www.cdu-fraktion-sachsen.de