MdL Schiemann: Experten bestätigen geplantes sächsisches Versammlungsrecht

Marko Schiemann MdL aus Bautzen

Marko Schiemann MdL aus Bautzen

Im Sächsischen Landtag hat in dieser Woche die Anhörung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses zum CDU/FDP-Entwurf eines „Gesetzes über die landesrechtliche Gestaltung des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge“ stattgefunden. Mit dem Entwurf soll das Ziel der Koalitionsvereinbarung umgesetzt werden, das Versammlungsrecht zu ändern, um Extremisten in Sachsen deutliche Grenzen zu setzen.

Zur Anhörung erklärt Marko Schiemann, rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion: „Der Mut des Gesetzgebers, einen derartigen Gesetzentwurf vorzulegen, wurde durch die Sachverständigen bestärkt. Wir werden die Anhörung sorgfältig auswerten und dem Expertenrat wo immer notwendig Rechnung tragen. Ziel bleibt es weiterhin, den Versammlungsbehörden eine Handhabe gegen Extremisten zu geben, sobald Ordnung und Sicherheit gefährdet sind oder die Würde von Opfern der Diktaturen mit Füßen getreten wird. Die Dresdner Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf ein stilles Gedenken an die Opfer der Bombennacht vom 13. Februar 1945.“

Auch Prof. Dr. Christian Pestalozza von der FU Berlin äußerte Sympathie für den Entwurf, der mutig und richtig sei. Mit Blick auf die jüngste ‚Wunsiedel-Entscheidung’ des Bundesverfassungsgerichts verwies er darauf, dass die Richter ausdrücklich zugelassen haben, Gesetze zielgerichtet gegen positive Äußerungen zum Nationalsozialismus zu erlassen.

Die Koalitionsfraktionen werden das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das nach dem Einbringen des Gesetzentwurfs gesprochen wurde, nun aufmerksam prüfen, ob und welche Auswirkungen und Anregungen sich für den Entwurf ergeben.

Die Koalitionäre hatten bereits im Koalitionvertrag die Einbringung eines Gesetzentwurf vereinbart. Anfang November stellte der CDU Fraktionsvorsitzende im Sächsischen Landtag, Steffen Flath gemeinsam mit seinem FDP Kollegen den Gesetzentwurf in einer Pressemitteilung vor.

Der Gesetzentwurf legt den Schwerpunkt auf die Abwehr der von Versammlungen ausgehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Anknüpfend an ein mögliches Versammlungsgeschehen an Orten von besonderer Bedeutung sollen Versammlungen verboten werden können.

In den vergangenen Jahren kam es zu erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch Versammlungen von Rechtsextremisten und Gegendemonstrationen von Linksextremisten. Dieser Situation wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf entgegengewirkt. Es wird unter Berücksichtigung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit und des Würdeschutzes eine Grundlage geschaffen, dass Behörden und Gerichte die betreffenden Demonstrationen in verfassungsrechtlich zulässiger Weise einschränken können. (nk)