CDU Sachsen soll Impuls zur Absicherung der Landwirte setzen

Dr. Peter Jahr, MdEP

Dr. Peter Jahr, MdEP

(Chemnitz) Der Antrag stellt fest, dass sich die Sächsische Union weiterhin für die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichrücklage für Landwirte ausspricht und ersucht daher die CDU-Landtagsfraktion und die sächsischen Bundestagsabgeordneten sich dafür einzusetzen.

Der Landesparteitag stimmte mit großer Mehrheit dem Initiativantrag des sächsischen Europaabgeordneten Dr. Peter Jahr zu (Bericht).

 
Initiativantrag an den 24. Landesparteitag der Sächsischen Union am 14.11.2009 in Chemnitz

Betreff: Risikoausgleichsrücklage für die Landwirtschaft

 
Der Landesparteitag möge beschließen:

  • Die Sächsische Union unterstützt nach wie vor, die im Wahlkampfprogramm der CDU geforderte, aber im bundesweiten Koalitionsvertrag nicht mehr genannte, Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichrücklage für Landwirte in das deutsche Bilanzrecht.
  • Der Landesparteitag ersucht die CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag eine Bundesratsinitiative zur Etablierung einer solchen steuerlichen Risikoausgleichsrücklage zu initiieren.
  • Der Landesparteitag ersucht die sächsischen Bundestagsabgeordneten sich dafür einzusetzen, dass der Deutsche Bundestag die steuerlichen Vorraussetzungen für eine gewinnmindernde Risikovorsorge in der Landwirtschaft beschließt.
  • Der Landesparteitag fordert ferner den Landesvorstand auf, einen gleich lautenden Antrag an den nächsten CDU-Bundesparteitag zu stellen.
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    Begründung:
    Das gegenwärtig existierende Bilanzrecht macht es den deutschen Landwirten nahezu unmöglich, steuerrechtlich begünstigt Eigenvorsorge zu betreiben. Gerade auf Grund zunehmender Witterungs- und Marktrisiken sollten den Landwirten aber die Möglichkeit gegeben werden, eigenverantwortlich gewinnmindernde Rücklagen zum Ausgleich dieser Fälle bilden zu dürfen.

    Ertrags- und Preisschwankungen in der Landwirtschaft führen zu der nicht hinnehmbaren Situation, dass es in guten Jahren zu hohen Steuerbelastungen kommt, die aber in schlechten Jahren nicht ausgeglichen werden können.

    Die Risikoausgleichsrücklage ist ein probates Mittel, mit dem sich die Landwirte gegen diese zunehmenden Risiken absichern können. Dadurch ist es möglich, in guten Jahren Kapital für wirtschaftlich schwierige Zeiten zurückzustellen und somit Gewinn- und Einkommensschwankungen abzufedern.

     
    Antrag
    [externer Link]