Steffen Flath MdL: CDU-Fraktion begrüßt verfassungsgerichtliche Klärung
28. August 2009 Meldungen
Bürgschaftsübernahme für Landesbank-Verkauf war eine historisch einmalige Sondersituation
Zum Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes zur Bürgschaftsübernahme des Freistaates vom Dezember 2007 im Zuge der Veräußerung der Sachsen LB an die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) erklärte der CDU-Fraktionsvorsitzende Steffen Flath:“Mit ihrer heutigen Entscheidung haben die Leipziger Verfassungsrichter die Rechte des Sächsischen Landtages gestärkt. Diese verfassungsrechtliche Klarstellung ist zu begrüßen, auch wenn das umfängliche Urteil noch einer eingehenden Auswertung bedarf. Klar ist auch, dass das Urteil die Wirksamkeit der Landesbürgschaft nicht berührt. Die Bürgschaft war auch aus heutiger Sicht alternativlos, um die Risiken aus den Kapitalmarktgeschäften der Sachsen LB für den Freistaat zu begrenzen.
In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass es sich beim Verkauf der Landesbank um eine historisch einmalige Situation handelt, die sich so oder ähnlich nicht mehr wiederholen wird. Dennoch sollten aus dem Urteil Lehren gezogen werden.”
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