CDU fordert bessere Wirtschaftspolitik für den Mittelstand
2. Juni 2009 Meldungen
Vergabepraxis ändern – Landesgesetze befristen – Antragsverfahren entbürokratisieren
Die CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag fordert eine bessere Unterstützung des Mittelstandes. „Die Wirtschaftspolitik muss deutlich mittelstandsfreundlicher werden. Das hat unser Dialogprogramm mit den Handwerkern und Mittelständlern ergeben“, sagte Fraktionsvorsitzender Steffen Flath heute im Vorfeld des heutigen Sächsischen Wirtschaftstages in Dresden. Die CDU-Fraktion hatte seit Anfang des Jahres in allen Teilen Sachsens Veranstaltungen durchgeführt, um mit Handwerkern, klein und mittelständischen Unternehmern ins Gespräch zu kommen. Mehr als 600 Wirtschaftsvertreter waren der Einladung gefolgt. Zahlreiche Forderungen der Wirtschaft sollen nun in parlamentarischen Initiativen münden.
So fordert die CDU-Fraktion bei der Vergabe von Leistungen, stärker die regionale Wirtschaft zu unterstützen. „Das sächsische Vergaberecht ist sehr gut, es wird von den Kommunen nur leider nicht konsequent genug im Interesse der örtlichen Wirtschaft umgesetzt“, kritisiert Flath. Dazu müssten die Vergabestelle entsprechend geschult werden. Die CDU-Fraktion fordert ferner, die im Rahmen des Konjunkturprogramms erhöhten Schwellenwerte für die Vergabe dauerhaft beizubehalten. Bislang konnten Leistungen lediglich bis zu einem Wert von 25.000 Euro freihändig vergeben werden. Die Schwellenwerte für Bauleistungen wurden im Zuge des Konjunkturpaketes der Bundesregierung auf 100.000 Euro für die freihändige Vergabe und auf eine Million für die beschränkte Ausschreibung erhöht.
Darüber hinaus fordert die CDU-Fraktion vereinfachte und beschleunigte Verfahren bei Förder- und Baugenehmigungsverfahren. „Der Paragraphenpranger war der falsche Ansatz. Wir müssen an die zeitraubenden Verwaltungsverfahren ran“, fordert Flath. So sollten die Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen durch die Behörden generell auf vier Wochen befristet werden.
Die Genehmigungsfrist soll grundsätzlich nur drei Monate betragen. Läuft die Frist ab, ohne dass sich die Behörde gemeldet hat, soll der Antrag als genehmigt gelten (Genehmigungsfiktion bei Fristablauf). Um der Flut von immer neuen Gesetzen zu begegnen, fordert Flath zudem eine weitestgehende Befristung von Landesgesetzen. „Die Gesetzesflut gehört auf den Prüfstand. Das so etwas geht, zeigt die Regelung zum Ladenschlussgesetz“, so Flath. Das Ladenschlussgesetz gilt bis zum 31.12.2010. Vor Ablauf der Frist wird es auf seine Praxistauglichkeit hin überprüft.
Dresden, den 2. Juni 2009
Pressestelle der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages
» Stichworte: entbürokratisieren, Landesgesetze befristen, MdL Steffen Flath, Mittelstand, Vergabepraxis, Wirtschaft, Wirtschaftspolitik
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