100 Euro Schulgeld für mehr Familien beschlossen

Berlin/ Bautzen. Anlässlich der Verabschiedung des Bürgerentlastungsgesetzes am 19.06.2009 im Deutschen Bundestag erklärt Maria Michalk: In 2. und 3. Lesung wurde am Freitag die seit langem diskutierte Regelung des Schulstarterpakets beschlossen. Es wurden erhebliche Erweiterungen vorgenommen:
 

  • Ausweitung der zusätzlichen Leistungen für die Schule für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufen 11 bis 13, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. (bisher bis zur 10. Klasse) (Änderung des § 24a SGB II).
  • Generelle Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern, die eine berufsbildende Schule besuchen.
  • Voraussetzung: die Schüler oder mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil haben am 1. August des jeweiligen Jahres Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
  • Auch Schüler, die selbst Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende haben, deren Eltern aber nicht leistungsberechtigt sind, erhalten die Leistung.
  • Gewährung der zusätzlichen Leistung für die Schule auch an Kinder und Jugendliche, deren Familie den Kinderzuschlag zur Deckung des Lebensunterhaltes beziehen. (Ergänzung des § 6a Bundeskindergeldgesetzes um einen Absatz 4a).
  • Nicht antragsberechtigt sind Auszubildende, die sich in der dualen Ausbildung befinden und damit Ausbildungsvergütung und gegebenenfalls ergänzend Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.

All diese Regelungen treten am 31. Juli 2009 in Kraft.

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