Verbesserungen für Fachkräfte in der beruflichen Bildung

Berlin/ Bautzen. Zum Beschluss der Novellierung des so genannten ‚Meister-BAföG’ im Deutschen Bundestag erklärt Maria Michalk MdB: “Mit dem gestern verabschiedeten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz wurde nicht nur der Kreis der Berechtigten erweitert. Vielmehr sind Verwerfungen aufgegriffen und nun geregelt, die in den zurückliegenden Jahren sehr oft Thema von Beschwerden in meiner Bürgersprechstunde waren”, so Michalk.

Dazu zählt:

1. Die geförderte Ausbildung muss nicht mehr zwingend die erste sein, d.h. Es wird nicht nur die erste, sondern eine Aufstiegsfortbildung gefördert.
2. Die Einbeziehung von Fortbildungen in der Altenpflege und die Aufstiegsfortbildung zum/zur Erzieher/in in die Förderung.
3. Auch während der Prüfungsphasen erhalten Fortbildungsteilnehmer künftig Unterhaltsförderung.
4. Fortbildungswillige mit Kindern werden durch die Erhöhung des Kinderzuschlags von 179 auf 210 Euro monatlich besser unterstützt.

Für diese Maßnahmen werden in den nächsten Jahren insgesamt 200 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.

Der Bundesrat wird sich am 6. März 2009 mit dem Gesetz befassen. Es soll am 1. Juli 2009 in Kraft treten.

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